Am 29. August läuft die Frist zur Einreichung der Wahlanfechtungsklage für die Meckesheimer Bürgermeisterwahl ab. Die Wahl vor von einem Meckesheimer und einem Mönchzeller Bürger angefochten worden. Das Kommunalrechtsamt in Heidelberg hatte die Anfechtung als unbegründet zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss besteht für die beiden Einspruchsführer die Möglichkeit bis morgen Klage beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe einzureichen. Sollte bis zum Montagbend den Karlsruher Richtern keine Klage vorliegen, ist die Wahl rechtskräftig. Die beiden Einspruchsführer hatten in der RNZ angekündigt, die Entscheidung des Landratsamtes Heidelberg akzeptieren und nicht vor das Gericht ziehen zu wollen.
