Vor 350 Jahren war in Mönchzell Schluss mit der Zandterei. Das Beitragsbild zeigt das Wappen der Freiherren von Zandt, die von 1528 bis 1667 Eigentümer von Mönchzell waren.
Die Ortsherren von Zandt
Innerhalb des ältesten Teils von Mönchzell (Hofgut) lag im Spätmittelalter ein Burgstadel, der 1565 von Georg von Zandt zur adeligen Wohnstätte ausgebaut wurde („Schlosshof“). Georg von Zandt gelang es auch, das bisherige Mannlehen in ein Erblehen umzuwandeln, so dass der Ort bis zum Tod von Felizitas Engelhard geb. von Zandt 1667 im Besitz der Familie von Zandt blieb. Die Herren von Zandt, denen auch Epfenbach gehörte, bildeten folgende Ortsherrschaften:
- 1528 bis 1555 Carl von Zandt, erwarb das Lehen Mönchzell für 1425 Rheinische Gulden von Georg Prantner. Er führte das lutherische Bekenntnis wohl schon in den 1530er Jahren in Mönchzell ein. Die Vogtsjunker konnten es gegen alle Einsprüche der Pfalz bewahren.
- 1555 bis 1598 Georg von Zandt trat als Jörg von Zandt zu Mönchzell auf dem Augsburger Reichstag 1566 hervor, wo er völlige Unwissenheit über die Urheber einer auf dem Reichstag dem Kaiser zugespielten antipfälzischen Denunziationsschrift der kraichgauischen Ritterschaft (mit den gegen Kurfürst Friedrich gerichteten Vorwürfen des Religions- und Landfriedensbruchs sowie der Verletzung der Reichskonstitutionen) beteuerte[8]. Georg von Zandt baute das sogenannte „Schloss“ aus eigenen Mitteln neben dem alten Burgstadel und erreichte dadurch die Umwandlung des bisherigen Mannlehens in ein Erblehen. Unter ihm wurden die dorfherrlichen Rechte und die Dorfordnung aus dem Jahre 1509 erneuert. Aus den Schriftstücken jener Zeit lässt sich folgendes Bild von Mönchzell des Jahres 1565 rekonstruieren: Mönchzell war von einem Zaun umgeben. Das obere Tor lag am Weg nach Neckargemünd. Die alte Hauptausdehnung verlief quer zum Lobbachtal und nicht wie heute in Talrichtung. Georg von Zandt begegnet uns auch im Meckesheimer Zentvertrag von 1560. In ihm wurde der „unaufhörliche Streit“ des Mönchzeller und anderer Ortsherren mit der Kurpfalz wegen verschiedener Hoheitsrechte verglichen. Mönchzell unterstand von diesem Vertrag an kurpfälzischer Steuerhoheit. Der Mönchzeller Ortsherr erhielt in diesem Vertrag den Namen Vogtsjunker und wurde zum „Zentadel“ gezählt. In der Folge gab es dann wiederum Streit über die Auslegung des Zentvertrags. Die Kurpfalz räumte den Vogtsjunkern im Ganzen die niedere Gerichtsbarkeit ein, die durch den Zentvertrag etwas erweitert wurde. Die Vogtsjunker wollten der Kurpfälzer Territorialherrschaft nur in den Bereichen unterworfen („landsässig“) sein, die im Zentvertrag vereinbart worden waren, ansonsten aber der Reichsritterschaft gleichgestellt sein. Diese Rechtsauffassung der Vogtsjunker wurde von den Reichsgerichten für richtig befunden. Die Steuer stand dem Vogtsjunker zu. Sie wurde auf die Ortsangehörigen nach Grundbesitz umgelegt. Pro Haus waren zudem eins bis drei Fastnachtshühner und Erntehähne abzugeben. Die Mönchzeller waren dem Junker (bis 1832) eine ungemessene Fron schuldig. Nur für die Erntezeit war für die einzelnen Hausplätze genau festgelegt, ob sie Fuhr- oder Handfröner (insgesamt 27) zu stellen hatten. Für das Jahr 1577 ist überliefert, dass Mönchzell 80 Einwohner hatte. Das Mönchzeller Lehensgut umfasste zu jener Zeit wohl den größten Teil der Gemarkung. 1585 gehörten zu ihm 158 Morgen Äcker, 20 Morgen Wiesen, der Mühlwald und ein Waldstück am Salzberg. Das Lehensgut der Ortsherren war beim Kanton Kraichgau der Reichsritterschaft immatrikuliert. 1597 musste Georg von Zandt, der wegen seiner Bautätigkeit und der Aussteuer seiner Kinder verschuldet war, Mönchzell verpfänden.
- 1598 bis 1629 Walter von Zandt, der auch Obervogt von Pforzheim war. Unter ihm kam es wieder zu Auseinandersetzungen mit den Mönchzellern kam. 1617 erklärten die Mönchzeller keinen anderen Richter zu haben als die Pfalz. Als hessische Räte zwischen den Mönchzellern und Walter von Zandt wegen der Fron vermitteln wollten, erschien die Gemeinde trotz fünfmaliger Ladung nicht. Wie schon hundert Jahre zuvor im Streit mit Georg Prantner suchten die Mönchzeller in ihrem Streben nach Selbständigkeit gegenüber der Ortsherrschaft Unterstützung bei der Kurpfalz, der die hessische Lehnshoheit über Mönchzell ein Dorn im Auge war. Die Hohe Jagd (Großwild wie Hirsche) wurde den Junkern zeitweise von der Kurpfalz überlassen. Die Niedere Jagd gehörte den Ortsjunkern ohnehin (Rehe, Hasen, Geflügel). 1599 erhielt der Ortsherr von Spechbach die hohe Jagd zwischen Maienbach (Lobbach) und Schwarzbach, 1600 Walter von Zandt die Jagd im übrigen Teil der Mönchzeller und in den angrenzenden Teilen der Meckesheimer Gemarkung.
- 1629 bis 1664 Witwe des Walter von Zandt. Mönchzell war seit den 1530er Jahren lutherisch. Die Ortsherren konnten es gegen alle Einsprüche der Pfalz über die Zeit der Ortsherrschaft bewahren. Nur während des Dreißigjährigen Kriegs setzte 1631 der bayerische Amtsmann auf dem Dilsberg zeitweilig einen katholischen Geistlichen ein. Die lutherische Kirche lag damals noch im Schlosshof oberhalb des Gutsgebäudes.
- 1664 bis 1667 Felicitas von Zandt und Ehemann Eberhard Wilhelm Engelhard
Im Jahr 1870 soll im Schlosshof im Bereich des ehemaligen Weihers ein Grabstein eines der Herren von Zandt und seiner Frau gefunden und nach München verbracht worden sein[9].