Meckesheimer Busfahrer an Pressepranger gestellt

„Der Busfahrer hat mir einfach vor der Nase die Tür zugemacht und mich stehen gelassen“, beschwert sich ein Meckesheimer bei der RNZ. Alles nur, weil er eine Sackkarre dabei hatte? So gab es der Beschwerdeführer gegenüber der RNZ an.  Die RNZ machte sich zum Anwalt für den Geschädigten und fragte bei der SWEG an und kommt zum Ergbnis, dass der Busfahrer den Meckesheimer Sackkarenschieber hätte mitnehmen müssen.

Hat die RNZ zuvor auch den Busfahrer gefragt? Gab es vielleicht andere Gründe? Wird da nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen und die berufliche Existenz eines Menschen gefährdet, weil ein im Dorf nicht Unbekannter, der von vielen unter die Rubrik „verhaltensauffällig“ eingeordnet wird, einen Menschen anklagt?

Meckesheimer und Mönchzeller Bürger äußern zum Vorfall eine ganz andere Sicht der Dinge. Eine Meckesheimerin schreibt nach Lektüre des RNZ-Artikels:

„Da muss ich doch jetzt aber mal kurz lachen. Ausgerechnet dieser Mann beschwert sich und fordert seine Rechte ein? Der Mann, der jeden Tag ohne Rücksicht auf Verluste mitten auf der Verkehrsstraße läuft und keine Anstalten macht auch nur annähernd auf den Verkehr zu achten und Autofahrer nicht zu gefährden. Der Mann, der durch seinen Art zu leben seinen Nachbarn jeden Tag aufs Neue das Leben schwer macht? Ich kenne glaube ich kaum eine egoistischere Person. Da hält sich mein Mitleid sehr in Grenzen.“

Andere hinterfragen, ob die Gehbehinderung nicht selbstverschuldet ist.

Ich für meinen Teil hätte jedenfalls gerne gehört, was der Busfahrer zu sagen hat. Audiatur et altera pars.„Man höre auch die andere Seite.“ wussten schon die alten Römer.

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