Gräntzbesichtigung Meckesheim anno 1736
Hochwohl Löbliches Ambt!
Zu unterthänigster Folge des von Churfürstl. hoher Landes Regierung unterm 4. Jan. ergangenen gnädigsten Befehls sollen wir wegen deren gränzt- sowohl als sonstiger Weißthümer gehorsambst berichten, daß an hießigen Centflecken Meckesheim Vermög der in ann 1736 bey umgegangener Gemarkung gefertigten gräntz Beschreibung folgende orthe angräntzen als
gegen Osten
Münichzell und Eschelbronn alwo die sämtlichen Grenzsteine in Richtigkeit sich befinden.
Gegen Norden
wiederum Münchzell und Mauer, alwo ebenfalls gar keine Unrichtigkeit vorwaltet.
Gegen Westen
wiederum Mauer, Schatthausen und die Hochfürstl. Bischöfl. Speyerische beyde en oberen und unteren Hof alwo nicht die geringste Unrichtigkeit bisher verführet worden ist.
Gegen Süden
wiederum die letztgenannten Hochfürstl. Speyerische Höfe, und endlich die Gemeinde Zuzenhausen allwo seit langen Zeiten von unserer Wässerung bis in die Schwarzach im tiefen Winkel kein Marktstein vorhanden also daß auf dieser Seithe zwischen hiesig und Zuzenhausener Gemarkung seit uralten Zeithen keine Richtigkeit gewesen ist.
Nota in dem eingangs gemeldeten Gräntz Beschreibungs Protokoll ist das Ruthen Maas von einem Markstein bis zum andern richtig verzeichnet