Preußische Werber in der Kurpfalz

Ab 1731 kam es zu Rekrutenanwerbungen der Preußen in der Kurpfalz. Sie war scharf verboten. So lautete eine Direktive:

„In allerhand fremder Kleidung daher kommende preußische Werber solle man beim Kopf nehmen und totschießen, wenn sie gewalttätig Leute wegnehmen sollten.“

Dazu kam es aber offenbar nicht. Die preußische Anwerbung war für viele Kurpfälzer attraktiv. Sie boten zum einen ein Handgeld, das höher war, als das von anderen Staaten, die Rekruten anwarben. Aber da gab es noch etwas, was viel wichtiger und zugkräftiger war: Die Preußen boten das kostenlose Bürgerrecht nach Ableistung der Dienstzeit von vier bis sechs Jahren, und zwar in einem Ort nach freier Wahl des Rekruten mitsamt seiner Frau. Das war ungemein attraktiv, musste man doch in der Kurpfalz, um das Bürgerrecht zu erlangen, ein Vermögen von 400 Gulden in einem Dorf und 800 Gulden in einer Stadt nachweisen. Solche Beträge waren für die Knechte und Tagelöhner unmöglich zu erwirtschaften.

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