Der Kurpfälzer ist ein impulsiver, aber auch versöhnungswilliger Mensch. Einer seiner Leiblingssätze lautet: „A la gut. Kumm. Vertrage mer uns wieder und trinke ma ona“. Die „Hinneigung zum Trunke“ in den Gemeinden an der Elsenz, war der Verwaltung 1850 offenbar ein Dorn im Auge. Die Funktion, die heute das Heidelberger Landratsamt inne hat, lag damals beim Bezirksamt Neckargemünd. Es war für 23 Gemeinden zuständig, nämlich Neckargemünd, Bammental, Dilsberg, Gaiberg, Gauangelloch, Haag, Lobenfeld, Mauer, Meckesheim, Michelbach, Mönchzell, Moosbrunn, Mückenloch,Neunkirchen, Oberschwarzach, Ochsenbach, Schönbrunn, Schwanheim, Spechbach, Unterschwarzach, Waldhilsbach, Waldwimmersbach und Wiesenbach. Eine Verfügung des Neckargemünder Amtes vom 2.9.1850 lautete:
„Sämtliche Bürgermeister werden angewiesen, im Interesse der Ruhe und Ordnung der religiösen, sittlichen und öconomischen Verhältnisse ihrer Gemeinden mit allen Kräften dahin zu wirken, daß der Hinneigung zum Trunke und dem Laster der Trunkenheit, einem der Hauptübel, an welchem die menschliche Gesellschaft gegenwärtig leidet, möglichst gesteuert werde. Sie haben die bestehenden Ordnungen gegen Nachtschwärmer und Trunkenbolde strengstens zu handhaben und durch die Polizeidiener handhaben zu lassen, diese insbesondere anzuweisen, daß sie vorkommende Trunkenheitsfälle bei ihm zur Anzeige bringen …
Ferner ist den Wirten zu eröffnen, daß jede Wirtschaft, in welcher ordnungswidrig Gelage geduldet und geistige Getränke bis hin zum Übermaße verabreicht werden, geschlossen wird.“