Was unsere Dorfwilden von Wiesenbach bis Wimmersbach 1819 so trieben

Wegen der vielen Beschwerden aus den Gemeinden des Amtsbezirkes Neckargemünd erging am 18.8.1819 eine Verfügung, die – da bin ich mir ganz sicher – gerade auch die jungen Wilden aus Mauer, Meckesheim, Mönchzell, Spechbach, Lobenfeld, Waldwimmersbach und anderswo an Elsenz und Lobbach betraf:

„Es sind darüber Beschwerden eingelaufen, daß in einigen Orten im hiesigen Amtsbezirk von jungen Burschen und anderen Personen öfters ganze Nächte hindurch auf der Straße gejohlt und hierdurch die Einwohner in ihrer Ruhe gestört werden, was vorzüglich daher komme, daß in den Wirtshäusern nicht zur gehörigen Zeit Feierabend gemacht werde. Um diesem Unfug ein Ende zu machen, sind in jedem Ort besondere Leute aufzustellen, welche um 10 Uhr nachts in jedem Wirtshause Feierabend bieten, um Viertel nach 10 Uhr nachsehen, ob die Gäste fortgegangen oder nicht, und wenn sich noch einige vorfinden, so wird der Wirt um 5 fl bestraft und dem Polizeidiener ein Drittel davon als Anzeigsgebühr zugeschieden. Die Ausrede des Wirts, daß er die Gäste nicht habe fortbringen können, findet nur in dem Fall statt, wenn er die Polizeidiener ersucht hat, diese Gäste fortzuschaffen, die alsdann ebenfalls und jeder um 1 fl 30 xr gestraft werden. Das Herumziehen der unverheirateten Burschen nach 10 Uhr nachts darf nicht geduldet werden, und jeder, der nach dieser Zeit berufslos auf der Straße angetroffen wird, ist von dem Ortsvorstand zum Besten der Gemeindekasse um 1 fl zu strafen. Neckargemünd, den 18. August 1819. Großherzogliches Bezirksamt. Lindemann.“

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