In der Presse sind jetzt die beiden Einspruchsführer zu Wort bekommen. Da beide angeben, Angst um ihre Familien zu haben, sollen ihre Namen hier nicht veröffentlicht werden.
Die beiden Einspruchsführer meinen, es sei bei der Wahl unfair zugegangen, weil
- die „CDU Meckesheim“ und die „Bürgergemeinschaft für Meckesheimer und Mönchzeller“ als Fraktionen, denen die Wahlleiter Sonnentag und Köttig angehören, im Wahlkampf Maik Brandt unterstützt hätten.
Anmerkung: Zum einen haben nach hier vorliegenden Informationen nicht die Fraktionen, sondern die Ortsvereine von CDU und MuM den Herausforderer Brandt unterstützt. Zum anderen dürfen Sonnentag und Köttig als Privatpersonen sehr wohl eine politische Meinung haben und diese auch öffentlich äußern. - Die Befangenheit von Sonnentag und Köttig habe sich auch bei der offiziellen Kandidatenvorstellung im Ortsteil Mönchzell gezeigt, wo sich Sonnentag und Köttig tendenziös verhalten hätten. Wer solch ein Amt ausübe, habe bei Äußerungen eines Kandidaten nicht zu lachen. Das habe zumindest ein „Geschmäckle“.
Anmerkung: Gegen Lachen ist keine Medizin gewachsen, wusste schon Heinz Rühmann. Im übrigen führt nur solches Fehlverhalten zu einer begründeten Wahlanfechtung, das Ergebnisrelevanz hat, also das Wahlergebnis in relevanter Weise beeinflusst hat. Wie sich der Köttigsche Lacher auf das Wahlergebnis ausgewirkt haben soll, wurde nicht dargelegt. Der Vortrag ist unsubstanziiert. - Kritisiert wurde auch der von den Einspruchsführer so bezeichnete „Abführmodus“ bei den Kandidatenvorstellungen. Dass ein Kandidat die Halle verlassen müsse, während der andere seine Rede halte, habe es in Meckesheim und Mönchzell noch nie gegeben. Eine solche Regelung müsse der Gemeinderat beschließen und nicht der Wahlausschuss.
Anmerkung: Es ist ein landesweit durchaus üblich gewordenes Verfahren, dass bei der Vorstellungsrede eines Kandidaten, die jeweils anderen Bewerber während der Rede den Saal verlassen müssen. - Der „Gipfel“ sei jedoch gewesen, dass dem abgewählten Moos nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses das „Rederecht“ auf dem Meckesheimer Marktplatz verweigert worden sei.
Anmerkung: Ein solches „Rederecht“ gibt es nicht. Sollte Moos aktiv auf das Podest gewollt haben, was hier nicht bekannt ist, wäre es wirklich grottenschlechter Stil gewesen, Moos nicht ans Rednerpult zu lassen. Naheliegender scheint aber, dass man einfach vergessen hat, Moos ans Rednerpult zu bitten. Schön wäre es in der Tat gewesen, Moos hätte Gelegenheit gehabt, seinen Wählern zu danken und dem Wahlsieger zu gratulieren. Aber das hatte nun wirklich keinen Einfluss auf das Wahlergebnis mehr. Zu diesem Punkt ging hier noch die Zuschrift ein, dass Sonnentag sinngemäß den Wagen „frei für jedermann“ gegeben habe. Es durften Grußworte gesprochen werden. Dies habe unter anderen Bürgermeister Zimmermann aus Spechbach getan. Es seien aus eigenem Antrieb weitere Personen auf den Redepult-Wagen gekommen. Kein Bodyguard oder ähnliches habe irgend jemandem den Zutritt verwehrt. Spätestens nach Freigabe des Mikrofons an jedermann hätte auch Moos seine Ansprache halten können. Explizit dazu aufgefordert sei er allerdings nicht geworden. Die Zuschrift führt aus, das könne man auch als Taktgefühl bezeichnen, da jedermann gesehen habe, wie hart Moos die Wahlniederlage getroffen habe. - Bei der der Auszählung der Briefwahl seien unterschiedliche Stimmzahlen für Moos genannt wurden und Stapel mit Stimmzetteln „hin- und hergeschoben“ worden seien.
Anmerkung: Es kommt bei Auszählungen immer wieder vor, dass durch die Wahlhelfer ein Stapel einmal mit einer Stimme mehr oder weniger ausgezählt wird. Deshalb wird mehrmals nachgezählt. Dazu müssen Stapel zur Nachzählung hin und her geschoben werden. - Außerdem seien zwischen den Wahlbezirken während der Auszählung der Stimmen Zwischenstände per SMS und Whatsapp ausgetauscht worden.
Anmerkung: Die Auszählung ist öffentlich. Was ist an Öffentlichkeit per SMS oder Whattsapp verwerflich? Außerdem hat das keine Auswirkung auf das Wahlergebnis. - Das vorläufige amtliche Endergebnis habe jemand schon gegen 18.50 Uhr auf Facebook veröffentlicht, obwohl es erst 20 Minuten später bekanntgegeben wurde. Anmerkung: Die Auszählung erfolgte ab 18 Uhr öffentlich. Wenn jemand die im Netz mitgeilte Stimmen addiert hat oder bei der Auszählung dabei war und das Ergebnis deshalb mit bekam, ist er Teil der Öffentlichkeit und kann die öffentlichen Informationen via facebook weitergeben. Außerdem fehlt auch hier die Ergebnisrelevanz.
- Sollte das Landratsamt den Einspruch zurückweisen, wolle man nicht vor Gericht ziehen. Man wolle das Dorf nicht noch weiter schädigen und sehe von einer Klage ab. Anmerkung: Das ist ein kluge Einsicht.