Strohhalm Wahlanfechtung – Ein Kommentar

Ist die Wahlanfechtung in Meckesheim nur leeres Stroh oder hat sie Substanz? Ist Moos in die Angelegenheit über Strohmänner involviert? Ist die Anfechtung der letzte Strohhalm für Moos und seine Anhänger oder spekuliert Moos darauf, den Amtsantritt Brandts als Bürgermeister auf längere Zeit zu blockieren?

Die Bürgermeisterwahl in Meckesheim und Mönchzell ist beim Kommunalrechtsamt des zuständigen Landratsamtwa in Heidelberg angefochten worden. Dies wurde jetzt vom Landratsamt, das „zeitnah“ entscheiden will, gegenüber der RNZ bestätigt.

In einer Stellungnahme gegenüber der RNZ legt das Landratsamt dar, dass es zu einer Anrufung des Verwaltungsgerichtes in Karlsruhe und sogar der Rechtsmittelinstanz beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim kommen könne. Ein vergleichbares Verfahren habe sich in der Vergangenheit über zwei Jahre erstreckt. Kann man aus diesen ausführlichen Darlegungen über das Prozedere bei einer Ablehnung des Einspruchs ableiten, dass das Landratsamt diesen zurückzuweisen gedenkt?

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